pglp sichert Erweiterungspläne für das Northeimer
Nahversorgungs-
zentrums In der Fluth planungsrechtlich ab
Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „In der Fluth" gefasst. Damit ist der Weg für eine Erweiterung des Nahversorgungszentrums im Teilbereich östlich des Nordhäuser Weges frei. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim wird die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung hergestellt sein.
Derzeit bestehen im in Rede stehenden Teilbereich des Nahversorgungszentrums ein Discountmarkt (Lidl) mit rd. 800 m2 Verkaufsfläche und ein Schuhmarkt (ABC Schuh-Center, ca. 500 m2 Verkaufsfläche). Die gestalterischen Aufwertungspläne des Eigentümers sehen neben baulichen Maßnahmen am Gebäudebestand vor allem auch die Umgestaltung des vorgelagerten Parkplatzes unter Einbezug der südlich angrenzenden städtischen Parkplatzfläche vor. Letztgenannter öffentlicher Parkplatz ist derzeit nur durch eine Steinschüttung (Schotter) teilbefestigt; gefährliche Schlaglöcher, die versteckte Lage sowie die fehlende Markierung von Einzelstellplätzen schränken die Nutzbarkeit ein. Ziel der Planungen für diesen Bereich ist eine gleichartige Gestaltung und Befestigung beider Flächen, nebst ordentlicher Markierung der Parkbuchten. An der öffentlichen Nutzung des städtischen Parkplatzes wird nicht gerüttelt. Auch die bestehenden Wohnmobilparkplätze bleiben erhalten.
Die Erweiterungspläne sind vor allem mit einer Erhöhung der Verkaufsflächen (von insgesamt 4.300 m2 gemäß Bebauungsplan) verbunden. Darüber hinaus sollen auch kulturelle Nutzungen (z.B. Tanzschule) und Büronutzung zulässig sein, so die Pläne des Investors.
Vor Aufstellung des Bebauungsplanes musste zunächst über eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit (durch pglp) geprüft werden, ob das Vorhaben mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen in Verbindung zu bringen ist. Dies konnte ausgeschlossen werden. Auch die Vereinbarkeit zum Einzelhandels- und Standortkonzept (2009) der Stadt Northeim musste geprüft und berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit der Bestrebungen des Eigentümers mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht wurde durch pglp über die nun vom Stadtrat beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes bestätigt.
Der Investor bestätigte indes die Ansiedlungsbestrebungen des in Northeim an anderer Stelle bereits ansässigen Betriebes Dänisches Bettenlager. Darüber hinaus ist eine Ansiedlung der Drogeriemarktkette Rossmann vorgesehen. Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes darf ein Textilmarkt (mit max. 600 m2 Verkaufsfläche) neu ansiedeln.
Dem am Standort bereits ansässigen Discounter sichert der Bebauungsplan eine Erhöhung seiner Verkaufsfläche (um 400 m2) zu; innerhalb des Marktgebäudes darf zudem ein Backshop auf 100 m2 Verkaufsfläche eingerichtet werden. Der bestehende Schuhmarkt bleibt erhalten. Auch diesem Betrieb wird eine Erhöhung seiner Verkaufsfläche (max. 600 m2) eingeräumt.
Abb. oben: Öffentlicher Parkplatz (Bestandssituation)
unten: Nahversorgungszentrum "In der Fluth" (Bestandssituation)
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